Datum/Zeit : 23.06.2026 18:00 - 19:00
Veranstaltungsort : Vereinsheim


Bitte mitbringen:

Vorausgefüllte Bescheinigung, (bitte im Duplexdruck ausdrucken),
Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Bescheinigung Hörtest Akustiker, Bescheinigung See-Test Optiker.

Hintergrund:
Das Ärztliche Zeugnis wird durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt, der an die Regelungen der Berufsschifffahrt angeglichen wurde. Ärztinnen und Ärzte erhalten Medizinische Tauglichkeitskriterien, die als Orientierung für ihre Untersuchung und Hilfestellung beim Ausfüllen der neuen Tauglichkeitsnachweise dienen sollen. Daneben können auch Tauglichkeitsnachweise nach Anlage 5 der Binnenschiffspersonalverordnung oder Seediensttauglichkeitszeugnisse für den Decksdienst nach § 5 der Maritimen-Medizin-Verordnung zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit akzeptiert werden. Den ab 1. Januar 2023 gültigen neuen Tauglichkeitsnachweis und die Medizinischen Tauglichkeitskriterien erhalten Sie  als PDF-Datei.
Quelle: Deutscher Seglerverband.