Nach der Corona-Schutzverordnung vom 30. Mai 2020 können Mitglieder wieder Gäste auf das Vereinsgelände mitbringen.
Dabei sind die allgemeinen Regeln der Corona-Schutzverordnung und die Hygiene-Regeln der Wassersportabteilung einzuhalten.
Jedes Mitglied trägt die Verantwortung für seine Gäste und stellt für die Rückverfolgbarkeit die Eintragung in der Anwesenheitsliste sicher!