Vollmacht für das erweiterte Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätige im Kreis Borken.

Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz neu geregelt. Daraus ergibt sich für alle Jugendämter die Verpflichtung festzulegen, für welche  ehrenamtlichen Tätigkeiten das sogenannte erweiterte Führungszeugnis notwendig ist.

 Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

In erweiterten Führungszeugnissen sind auch einschlägige Verurteilungen unterhalb der sog. Bagatellgrenze, also Verurteilungen mit einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen aufgenommen, die in dem einfachen Führungszeugnis nicht enthalten sind. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Straftaten gegen die sogenannte „sexuelle Selbstbestimmung“.

 Wer benötigt verpflichtend ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis wird u.a. zwingend benötigt bei Betreuern von:

Mehrtägigen Maßnahmen, die finanziell über den jeweiligen Kinder- und Jugendförderplan gefördert werden, wie z. B. unsere Jugendfreizeit in diesem Jahr am Drilandsee.

 Wem wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis empfohlen?

 Allen Trägern der freien Jugendhilfe wird empfohlen, sich für regelmäßig ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Zur Entscheidung darüber, für welche Tätigkeit dies notwendig erscheint, sollten u.a. folgende Aussagen berücksichtigt werden:

 – je öfter sich die Tätigkeit im Kontakt mit dem Kind bzw. Jugendlichen wiederholt (einmalig oder häufig wiederkehrend)

– Je größer die die Wahrscheinlichkeit, dass ehrenamtlich Tätige Einblicke in die körperliche Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen bekommen (Duschen, beim an- und ausziehen helfen etc.)

…..desto eher ist davon auszugehen, dass die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis notwendig ist.

 Für unseren Verein bedeutet das, dass alle Trainer, alle beteiligten Betreuer unserer Jugendfreizeit und Personen, die sich um unsere Jugend kümmern, sich ein solches Zeugnis ausstellen lassen sollten.

 Die Führungszeugnisse werden wir per Sammelantrag bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dazu muss die einzelne Person eine Vollmacht ausfüllen, die auf der Homepage der Jugendämter (Evtl. auch von unserer Homepage) heruntergeladen werden kann, diese unterschreiben und mit einer Kopie des Personalausweises beim Vorstand abgeben. Damit der Datenschutz gewährleistet ist, werden die Zeugnisse von der örtlichen Meldebehörde jedem persönlich zugeschickt. Für Ehrenamtliche ist dieses kostenfrei.

Sie sind dann 5 Jahre gültig, müssen aber unbedingt innerhalb von 3 Monaten dem Vorstand vorgelegt werden, der die Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse nachhält.  Sollte jemand nach den drei Monaten für einen anderen Verein ein Zeugnis benötigen, muss er sich vom 1. Verein eine Bestätigung besorgen.

 Bei den Fragen zum Thema Kinderschutz und erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige, haben alle Jugendämter im Kreis Borken ein einheitliches Vorgehen abgestimmt und stehen für diesbezügliche Anliegen zur Verfügung.  

 Zusammengestellt ist dieses Schreiben von Reinhilde Schwarzer.

Soweit ich das kann, werde ich gerne weitere Auskünfte geben.