Am 26.05.2021 ist die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht worden. Sie gilt ab Freitag, dem 28.05.21.
Für uns ergeben sich einige Änderungen (in rot).

Nachfolgend die wichtigsten Punkte für uns. (Inzidenzstufe 2)

Kurse im Vereinsheim:
Sind nicht erlaubt und müssen verschoben werden.
Gegebenenfalls können sie Online durchgeführt werden. Das entscheidet der jeweilige Kursleiter.

Ausübung Wassersport
Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.

Nutzung der Vereinsräume
Erlaubt ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum
Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen
und des Mindestabstands.

Notwendige Arbeiten
Arbeitseinsätze sind kein Freizeit- und Amateursportbetrieb, keine Versammlung oder Veranstaltung. Sie können wie Handwerkerleistungen interpretiert werden.
Der Mindestabstand ist einzuhalten.

Ansonsten gilt das bestehende Hygienekonzept unverändert.
Alle Kontakte sind auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Wir wollen unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten!

Quelle: pixabay