Datum/Zeit : 16.02.2023 18:30 - 19:30
Veranstaltungsort : Vereinsheim


Bitte mitbringen:

Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Bescheinigung Hörtest Akustiker, Bescheinigung Seetest Optiker

Hintergrund:
Das Ärztliche Zeugnis wird durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt, der an die Regelungen der Berufsschifffahrt angeglichen wurde. Ärztinnen und Ärzte erhalten Medizinische Tauglichkeitskriterien, die als Orientierung für ihre Untersuchung und Hilfestellung beim Ausfüllen der neuen Tauglichkeitsnachweise dienen sollen. Daneben können auch Tauglichkeitsnachweise nach Anlage 5 der Binnenschiffspersonalverordnung oder Seediensttauglichkeitszeugnisse für den Decksdienst nach § 5 der Maritimen-Medizin-Verordnung zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit akzeptiert werden. Den ab 1. Januar 2023 gültigen neuen Tauglichkeitsnachweis und die Medizinischen Tauglichkeitskriterien erhalten Sie  als PDF-Dateien.
Quelle: Deutscher Seglerverband.