Datum/Zeit : 16.02.2024 17:30 - 19:00
Veranstaltungsort : Vereinsheim


Auszug aus der Jugendordnung:

4 Jugendversammlung

Diese kann ordentlich als auch außerordentlich (in wichtigen Fällen) einberufen werden. Sie ist das oberste Organ der Jugend der WSVG 09 und besteht aus allen Mitgliedern der Jugendgruppe.

  1. Die Zuständigkeit der Jugendgruppe umfaßt:

2.1  Entgegennahme der Berichte des Jugendwartes sowie des Jugendsprechers, soweit sie  die   Vereinsarbeit betreffen.

2.2  Anträge zur Änderung der Jugendordnung.

2.3  Entlastungen.

2.4  Wahl des von der Mitgliederversammlung der WSVG 09 zu bestätigenden Jugendwartes  und seines  Stellvertreters.

2.5  Wahl des Jugendsprechers.

2.6  Empfehlungen in Fragen des  Jugendsegelns.

2.7  Beschluß, Datum der nächsten ordentlichen Jugendversammlung.

  1. Eine ordentliche Jugendversammlung findet jedes Jahr mindestens sechs Wochen vor der

Jahreshauptversammlung der WSVG 09 statt. Eine außerordentliche Jugendversammlung erfolgt bei Bedarf. Sie muß statt finden, wenn die Hälfte der Seglerjugend sie beantragt. Anträge zur  Jugendversammlung müssen 3 Wochen vorher eingehen und aus der Tagesordnung ersichtlich sein. Über jede Jugendversammlung ist ein Protokoll und eine Anwesenheitsliste zu erstellen und dem geschäftsführenden Vorstand in Kopie zuzustellen.