DSV Mitteilungen an die Vereine: Segeln muss ab sofort bundesweit wieder möglich sein!

Liebe Vereinsvertreterinnen und -vertreter,

die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.

Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.

Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.

Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es auf unserer Webseite www.dsv.org.

Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.

Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.

Ihre Mona Küppers
für das Präsidium des DSV