Jugendordnung WSVG

Jugendordnung der Wassersportabteilung SV Vorwärts Gronau 09 e.V.

§ 1 Die Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung der Wassersportabteilung von SV Vorwärts Gronau 09 e.V. Mitglieder der Jugendabteilung sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendgruppe.