Stand 08.05.2020
Jedes anwesende Mitglied gewährleistet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Gelände und im Gebäude eingehalten wird.
Umkleiden/Duschen dürfen nicht benutzt werden.
Es dürfen sich nicht mehr als 8 Personen im Vereinsheim aufhalten.
Der Zutritt zum Vereinsheim erfolgt
– nacheinander,
– ohne Warteschlangen,
– mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
– unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Gästen und Zuschauer/innen ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
Wenn Mitglieder eigene Materialien und Geräte (z. B. Boote) nutzen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere ist nicht erlaubt.

Da unsere Sportstätte nicht ständig besetzt ist, verpflichtet sich jedes Mitglied mit Betreten auch andere Mitglieder auf mögliches Nichtbeachten dieser Regeln hinzuweisen und ggf. den Abteilungsvorstand zu informieren.
Bitte die aktuellen Meldungen auf unserer Homepage (Newsletter) und die Aushänge beachten.

Foto: pixabay