In den Niederlanden gilt wie in Deutschland eine Funkzeugnispflicht für das Betreiben von Funkgeräten:Für Binnengewässer wie das Ijsselmeer, Markermeer und das Wattenmeer benötigt man das UBI (UKW-Binnenschifffahrtsfunk), während für die offene Nordsee das SRC (Short Range Certificate) erforderlich ist. Wer beide Bereiche befährt, braucht beide Scheine. Die Nichtbeachtung kann zu hohen Bußgeldern führen. Folgende Grundsätze sind zu beachten: 1. Die Anlage muss in dem Land angemeldet sein, deren Staatsangehörigkeit der Eigner hat, oder.. Read More