Vollmacht für das erweiterte Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätige im Kreis Borken. Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz neu geregelt. Daraus ergibt sich für alle Jugendämter die Verpflichtung festzulegen, für welche  ehrenamtlichen Tätigkeiten das sogenannte erweiterte Führungszeugnis notwendig ist.  Was ist ein erweitertes Führungszeugnis? In erweiterten Führungszeugnissen sind auch einschlägige Verurteilungen unterhalb der sog. Bagatellgrenze, also Verurteilungen mit einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen aufgenommen, die in dem einfachen Führungszeugnis nicht enthalten sind. Hierbei.. Read More